Die Jugendleiterkarte

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Die Juleica

Jeder Juleica-Inhaber hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 40 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die BetreuerInnen die Juleica besitzen.


Voraussetzungen

Ehrenamtliche Mitarbeiter-innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen,

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können

Sie erhalten die Juleica über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt. Bitte beachtet die weiteren Voraussetzungen sowie die Hinweise zum Antragsverfahren in den einzelnen Bundesländern!


Weitere Infos und Antrag

Die Juleica kann ausschließlich online beantragt werden. Weitere Infos und den Antrag finden Sie auf der Seite der Juleica.